# Griechenland: Streik in Planung # Ungarisches Mediengesetz wird geprüft # Auseinandersetzungen zwischen KurdInnen und Polizei # Tunesisches Militär im Einsatz # Costa Rica und Nicaragua vor Internationalem Gerichtshof
Mit zwei am Mittwoch publizierten einstimmigen Beschlüssen vom 10.Dezember 2010 hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht die im Dezember 2003 erfolgte Durchsuchung der Sende- und Redaktionsräume des FSK für verfassungswirig erklärt. Unser Hamburger Schwester-Sender Freies Sendekombinat - FSK - hat eine angeblich nicht authorisierte Stellungnahme des Polizeisprechers zu Vorwürfen von Polizeiübergriffen im Zuge einer Demonstration aufgezeichnet und dann gesendet. Die Hamburger Gerichte hatten über 2 Instanzen - Amtsgericht und Landgericht -. die Durchsuchung wegen der Teilnahme an der Straftat der Verletzung der Vertraulichlichkeit des Wortes des Polizeisprechers gerechtfertigt. Der Kollege W.P .war von den Strafgerichten zudem zu 40 Tagessätzen unter Strafzahlungsvorbehalt bei Wiederholung verurteilt worden. Wegen mangelnder bzw. gänzlicher (Nicht-)Berücksichtigung der Auswirkungen der Rundfunkfreiheit im Rahmen der zwingenden Verhältnismässigkeitsprüfung -bei der Anordnung wie der Durchführung der staatsanwaltlich begleiteten polizeilichen Durchsuchung - wurden diese Praktiken des "Hamburger Landrechts" jetzt vom Verfassungsgericht als verfassungwidrig kassiert. Diese Rückwirkungen der Rundfunkfreiheit seien auch in Fällen zu beachten, in denen wegen der mutmasslichen bzw. faktischen strafbaren Beteiligung das Beschlagnahmeverbot entfalle, so die Verfassungsrichter in deutlich akzentuierter Bekräftigung ihrer bisheriger Rechtssprechung. PM des FSK
Erster kommentar: Beklemmend über die Zustände in Hamburg liest sich allerdings die Schilderung des Zustandekommen dieses "Hamburger Landrechts" in der Version des BVerfG:
Querfunk gewinnt erneut - Zeit für eine Lösung überfällig!
In einem dieser Tage zugestellten Urteil, stellt der VGH Mannheim erneut fest, dass das Freie Radio in Karlsruhe rechtswidrig in den Jahren 2005 bis 2007 von der Medienbehörde LfK (Landesanstalt für Kommunikation) diskriminiert wurde. Die Behörde hatte ohne Zustimmung des Medienrates Sendezeit
Der Ständige Ausschuss des baden-württembergischen Landtags hat am Donnerstag den 23.7.09 dem von den Grünen gestellten Antrag stattgegeben, dass sieben der neun nichtkommerziellen Veranstalter und Lernradios - wie kommerzielle Veranstalter...
Der Ständige Ausschuss des baden-württembergischen Landtags hat am
Donnerstag den 23.7.09 dem von den Grünen gestellten Antrag
stattgegeben, dass sieben der neun nichtkommerziellen Veranstalter und
Lernradios - wie kommerzielle Veranstalter auch - auf ihren Antrag
eine Verlängerung Ihrer 2011 auslaufenden Zulassung bis zum 31.12.2015
beantragen können. Dies erklärte der parlamentarischen Beraters der
Grünen Landtagsfraktion, Arne Braun, gegenüber RDL-Aktuell.
In dieser
Fassung wird der Landtag am 29.7.09 in letzter Lesung wohl das Gesetz
zur Änderung rundfunkrechtlicher Bestimmungen beschliessen.
Damit scheinen die Bemühungen des Landesverband AFF e.V. und
zahlreicher freier Radio in
Standhafte freie Radiomacherinnen vom Querfunk Karlsruhe setzen sich durch!
Am Do. 23.4.2009 16 Uhr war es dann endlich doch soweit: die baden-württembergische Medienbehörde LfK musste vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - 1. Kammer - bei den Angriffen auf die Rundfunkfreiheit freier Radios im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches klein beigegeben. Sie verzichtet auf die Eingriffe in die Selbstverwaltungsfreiheit und in die Programmfreiheit von Querfunk in Karlsruhe.
Diese Daten sind um so erstaunlicher als die zuständige Medienbehörde RDL jüngst eine Karte übermittelte, der zu Folge Radio Dreyeckland trotz der nicht mehr zeitgemässen "optimalen" Empfangssituation - Antenne 10 m über Boden gerichtet auf...
Obwohl der 1. Senat im Gegensatz zum VG Stuttgart nicht mehr die unstreitbare Tatsache leugnet , dass RDL ein Morgenradio auch aus dem Studio Lörrach veranstaltet hat und "Mehraufwendungen hatte".
Am 25.4.07 verweigert die LfK Knall auf Fall die Kostenübernahme der Internetverbindung zum Sender Hohe Möhr (sog. Hardware VPN der fest geroutet ist).
Obwohl bei Abschluss des Vertrages die LfK von RDL wegen der geringeren Monatskosten den...