Lizenzverlängerung nun auch für freie Radios!
Der Ständige Ausschuss des baden-württembergischen Landtags hat am
Donnerstag den 23.7.09 dem von den Grünen gestellten Antrag
stattgegeben, dass sieben der neun nichtkommerziellen Veranstalter und
Lernradios - wie kommerzielle Veranstalter auch - auf ihren Antrag
eine Verlängerung Ihrer 2011 auslaufenden Zulassung bis zum 31.12.2015
beantragen können. Dies erklärte der parlamentarischen Beraters der
Grünen Landtagsfraktion, Arne Braun, gegenüber RDL-Aktuell.
In dieser
Fassung wird der Landtag am 29.7.09 in letzter Lesung wohl das Gesetz
zur Änderung rundfunkrechtlicher Bestimmungen beschliessen.
Damit scheinen die Bemühungen des Landesverband AFF e.V. und
zahlreicher freier Radio in
Baden-Württemberg Früchte getragen zu
haben, eine neue Benachteiligung freier Radios gegenüber kommerziellen
Veranstaltern zu verhindern. Die ursprüngliche Gesetzesfassung
erlaubte es der Stuttgarter Medienbehörde LFK, sieben von neun freien
Radios mit Wirkung zum 31.12.2011 aus dem Äther verschwinden zu lassen.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die bundesweit gültige Bestimmung
des Telekommunikationsgesetzes, die zum 31.12.2015 die
Zwangsabschaltung analoger Frequenzen vorsieht und damit die
Zwangsverschhrottung von ca. 280 Millionen analogen Hörfunkempfängern. Welche
digitalen terrestrischen Sender ab dem 1.1.2016 das bisherige analoge
Hörfunksendersystem ersetzen sollen, ist bis heute völlig offen.
Als PDF-Datei: Der interfraktionelle Änderungsantrag, der so am 23. Juli im Ständigen Ausschuss einstimmig angenommen wurde: Änderungsantrag_zu_14-4556
Wir Danken allen, die sich auch an den Ständigen Ausschuss gewandt
haben und damit den Meinungswandel der Abgeordneten beförderten.l
Hoffen wir also, dass so der folgende Artikel aus den letzten Wochen hiermit veraltet ist:
Landesregierung: Keine Verlängerung der Sendelizenz für Nichtkommerzielle bis 2015!
Nichtkommerzielle Radios sollen gegenüber kommerziellen benachteiligt bleiben.
Die Landesregierung plant eine Änderung des Landesmediengesetzes die
einmal mehr eine Benachteiligung von freien und nichtkommerziellen
Radios wie RDL bedeuten würde. Im Kern geht es darum, dass den privaten
kommerziellen Radios eine einmalige Verlängerung ihrer Sendelizenz bis
Ende 2015 eingeräumt werden soll. Den freien Radios wird diese
Verlängerung allerdings vorenthalten - eine klarer Verstoß des
Gleichheitsgrundsatzes und eine gravierende Benachteiligung der
nichtkommerziellen Radios.
Fordert Gleichbehandlung!
Während sich die kommerziellen Privatradios erst Ende 2015 um eine Neulizensierung bemühen müssen, stünde das den nichtkommerziellen bereits 2011 ins Haus - und dann auch nur für einen Zeitraum von vier Jahren und nicht acht Jahren wie früher.
Am Mittwoch17. Juni fand imStuttgarter Landtag die erste Lesung hierzu statt. Am 2.7.09 tagt der Ständige Ausschuss für den die Grünen einen Gleichstellungsnatrag vorbereiten werden. Mit einer Beschlussfassung ist in der vorletzten (8.9.Juli) oder letzten Landtagssitzung (29.30.7.09)vor der Sommerpause Ende Juli zu rechnen.
Radio Dreyeckland richtet sich in einem offenen Brief an alle Abgeordneten um u.a. eine Verlängerung der Frequenzzuweisung auch für die nichtkommerziellen Radios zu erreichen.