Das Bundesgericht hat den Berner KRaftwrken die Aufschiebende Wirkung bei der Beschwerde gegen den Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
Somit droht dem Atomkraftwerk Mühleberg die Stellegung, wenn es bis Ende Juni 2013 nicht ein umfassendes Sicherheitskonzpet vorlegen kann:
Darüber habe ich mit Jürg Joss, Präsident des Vereins Mühleberg Verfahren kurz vor der Sendung gesprochen.
Ich wollte von ihm wissen, was dieser Entscheid den konkret bedeutet
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sagt Jürg Joss, Präsident des Vereins Mühleberg Ver Vahren