Die Initiative 2. Mai meldet in ihrer Pressemitteilung vom 27. April: „Ante P. starb nach einem brutalen Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz. Zahlreiche Zeug*innen filmten den Einsatz. Zwei Polizeibeamte mußten sich 2024 vor Gericht verantworten. Einer der beiden Polizisten wurde wegen Körperverletzung verurteilt, der zweite freigesprochen. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge blieb aus, obwohl die Heidelberger Gerichtsmedizinerin im Prozeß ausgesagte, dass der Polizeieinsatz ursächlich für den Tod von Ante P. war. Die Familie legte daraufhin Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den verurteilten Polizisten jedoch zu dessen Gunsten auf: Die Faustschläge seien als Notwehr gerechtfertigt gewesen. Der Rechtsbeistand der Familie erwartet keinen Erfolg im neuen Verfahren. Das Revisionsgericht hat eine schärfere Strafe ausgeschlossen. Ein Freispruch des Polizisten wäre denkbar. Einer Studie von Prof. Dr. Singelnstein zufolge [Tobias Singelnstein ist Professor für Kriminologie an der Ruhr Universität Bochum und Leiter der Studie zu Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen 2019] enden weniger als ein Prozent aller Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt in Deutschland mit einer Verurteilung. Die Initiative 2. Mai ruft daher zur kritischen Prozeßbeobachtung auf. Sie wollen ein Schlaglicht darauf werfen, wieso Verurteilungen wegen illegaler Polizeigewalt so selten erfolgen.
Sprecher der Initiative 2. Mai: ‚Wenn Gerichte die verantwortlichen Beamten nicht verurteilen, senden sie eine klare Botschaft: Dieses Vorgehen war richtig. Das ist eine Lizenz zur Wiederholung.‘
Psychisch Erkrankte werden in der Kriminalitätsbekämpfung zu einer Gefährdergruppe erklärt, gegen die präventiv vorgegangen werden müsse.
Antonia P., Schwester des Verstorbenen: ‚Mein Bruder war in einer psychischen Krise. Er brauchte Hilfe. Er war nicht gefährlich und auch nicht unberechenbar. Sein Arzt stand wenige Meter von ihm entfernt, als er starb. Vor Gericht ist mein Bruder ein zweites Mal gestorben.‘“
„Die Familie lädt um 17h zum Gedenken in die Marktplatzkirche St. Sebastian (F1 6, 68159 Mannheim) ein. Danach werden Blumen am Todesort niedergelegt (G2 7, 68159 Mannheim). Die Initiative 2. Mai installiert dort einen Gedenkstuhl, um den leeren Platz sichtbar zu machen, den Ante P. Hinterläßt.“ „Begleitend zum Gedenken lädt die Initiative am selben Tag zu einer Einführung in die Prozeßbeobachtung um 15h im Citypastoral (F2 6, 68169 Mannheim) ein. Neben dem aktuellen Stand des Verfahrens werden Grundlagen, Abläufe und rechtliche Rahmenbedingungen von Prozeßbeobachtung vermittelt. Am 16. Mai um 15h findet in der Alten Feuerwache (Brückenstraße 2, 68167 Mannheim) ein Gespräch statt mit Vertreter*innen vom „Justice Collective“ Berlin, einem zivilgesellschaftlichen Projekt, das sich kritisch mit dem Strafjustizsystem auseinandersetzt und u.a. Prozeßbeobachtung als Instrument gegen Rassismus im Strafrecht etabliert, sowie mit Vertreter*innen der „TIN-Rechtshilfe e.V.“, einem gemeinnützigen Berliner Verein, der trans*, inter* und nicht-binäre Menschen rechtlich berät und strategisch bei der Durchsetzung ihrer Rechte begleitet. Am darauffolgenden Tag, dem 17. Mai, bieten die beiden Organisationen von 11 bis 18h einen Praxis-Workshop zur Prozeßbegleitung an. Eine vorherige Anmeldung zum Workshop ist erforderlich.“

