Anhörung zum Thema Verschlüsselung im Bundestag-Ausschuss für Inneres und Heimat

Anhörung zum Thema Verschlüsselung im Bundestag-Ausschuss für Inneres und Heimat

Gestern, am Montag den 27. Januar 2020, fand im Ausschuss für inneres und Heimat eine öffentliche Anhörung zum Thema Recht auf Verschlüsselung statt. Insgesamt wurden vom Ausschuss sechs Experten zum Thema angehört. Die Anhörung erfolgte im Zuge der Debatte um ein von der FDP vorgelegter Antrag, welcher unter anderem die Bundesregierung auffordert keine Verbote oder Beschränkungen von kryptographischen Sicherungssystemen auszusprechen. Außerdem fordert die FDP eine standardmäßige Ende-zu-Ende Verschlüsselung für Kommunikationsdienste und das Verschlüsselungstechnologien im Allgemeinen vorangetrieben werden.

Der Antrag der FDP soll dabei eine aktive Grundrechtssicherung sein, welche Effektiv das Recht auf Vertraulichkeit umsetzen soll. Von den Expert*innen sprach sich nur ein Jurist der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gegen den Antrag aus und warnte vor dem Problem des „going dark“. Damit gemeint ist, dass die Überwachung der Bürger*innen für die staatlichen Geheimdienste schwieriger wird desto besser deren Kommunikation geschützt ist.

Damit einher geht der staatliche Ankauf von Sicherheitslücken, um Überwachungssoftware einzusetzen, welche auf digitalen Geräten die Kommunikation der Nutzer*innen schon vor der Verschlüsselung überwachen soll. Dabei bleiben jedoch bewusst Sicherheitslücken offen, welche auch von dritten genutzt werden. Die vorgeschlagene Gewährleistung des Rechts auf Vertraulichkeit durch die Unterstützung der entsprechenden Verschlüsselungstechnologien würde hingegen die Sicherheit vor dritten erhöhen.