Anwesenheitslisten in Hochschulveranstaltungen sind rechtswidrig.

Anwesenheitslisten in Hochschulveranstaltungen sind rechtswidrig.

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Anwesenheitspflicht in Univorlesungen und Seminaren ist rechtswidrig, erklärt der U-AStA der Uni Freiburg. Wir sprachen mit Vincent vom AK Datenschutz darüber, warum die üblichen Anwesenheitslisten nicht nur eine Entmündigung der Studierenden, sondern auch datenschutzrechtlich hoch problematisch sind. An der PH Freiburg z.B. sind Anwesenheitspflichten schon untersagt, ziehen andere Hochschulen nach?