Der Mordparagraph – ein Relikt der Nazis

Der Mordparagraph – ein Relikt der Nazis

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Der Mordparagraph besteht so wie er ist seit 1941. Lediglich die härteste Sanktion der Nazis, die Todesstrafe, wurde mittlerweile in eine lebenslange Haftstrafe geändert. Die Regelung enthält jedoch nicht nur Naziideologien, sondern zwingt die Rechtsprechung auch zu extremen Verrenkungen um einigermaßen annehmbare Urteile sprechen zu können. Besonders deutlich wird dies am sogenannten Haustyrannenfall. Wenn eine Frau, die jahrelang von ihrem Ehemann gequält wurde und diesen dann im Schlaf tötet oder ihn vergiftet, ist das heimtückisch und müsste mit lebenslanger Haft als Mord sanktioniert werden. Wenn jedoch der Ehemann die Frau in einem Wutanfall totschlägt, würde das nicht automatisch zu dem Tatbestand Mord führen. Justizminister Heiko Maas hat eine Reform dieses Paragraphen noch für diese Legislaturperiode angekündigt. 

Wir sprachen mit Christian Rath, Jurist und rechtspolitischer Korrespondent über diese Pläne.