Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom heutigen Mittwoch, die vom Familienministerium für Förderungen im Ant-Rassismus-Programm verlangte Extremiserklärung für nichtig, weil komplett rechtswidrig, erklärt. Erstritten hat den Rechtsentscheid das AKUBIZ, das sich geweigerte hatte, die Erklärung zu unterzeichnen. Daraufhin verweigerte ihm das Familienministerium von Frau Schröder jegliche Förderung. Diese Standhaftigkeit zahlt sich nun aus .
Radio Dreyeckland geht davon aus, dass jetzt auch die Stadt Freiburg unverzüglich damit aufhört, den Projekten, die sich am Anti-Rassimus Förderprogramm beteiligen - z.b. im Rahmen Stärken vor Ort - die nun gerichtlich bescheinigte rechtswidrige Erklärung abzuverlangen.
Radio Dreyeckland hat für sein Projekt , die Zustimmung zur Extremiserklärung verweigert, weil Sie von RDL für rechtswidrig gehalten wurde!
K. Michael Menzel (25.4.2010)