Erben haften für Hartz - IV - Bezug des Verstorbenen !

Erben haften für Hartz - IV - Bezug des Verstorbenen !

Ein eher seltener Fall vor Gericht: angenommenes Erbe stammt von Hartz IV - Bezieher.

Die Erbin selbst ist nicht im Hartz IV - Bezug und hatte nun doch ganz plötzlich einen Haufen Unmut mit der Jobverwaltung.

Das JC machte ihr eine unerwartete Rechnung auf und so traf man sich letztendlich vor Gericht.

SG Berlin, 24.05.2011 Urteil
AZ: S 149 AS 21300/08

"Die Erben eines Hartz IV - Beziehers sind zum Ersatz der Sozialleistungen verpflichtet, die der Verstorbene, in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod, erhalten hat, sofern der Leistungsbetrag eine (überschaubare) Summe überstieg.