Europäischer Gerichtshof macht keine Einwände gegen doppelte Bestrafung und engültige Verbannung einer Pakistanerin aus Dänemark

Europäischer Gerichtshof macht keine Einwände gegen doppelte Bestrafung und engültige Verbannung einer Pakistanerin aus Dänemark

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am gestrigen Donnerstag keine Einwände gegen die doppelte Bestrafung einer Pakistanerin in Dänemark gemacht, die zusätzlich zu ihrer Haftstrafe endgültig aus dem dänischen Gebiet verbannt werden soll.

Die Frau wurde in Pakistan geboren und kam schon als Säugling nach Dänemark. Sie lebte seitdem fast ständig in Dänemark, ging dort zur Schule und zur Universität, zog ihre Kinder dort gross und hatte einen legalen Aufenthaltsstatus. 2013 wurde sie wegen Diebstahls, Mords und Brandstiftung zu lebenslanger Haft – sprich 16 Jahren Haft – verurteilt. Gleichzeitig wurde sie mit diesem Urteil zur endgültigen Verbannung aus Dänemark und zur Abschiebung nach Pakistan verurteilt.

Diese doppelte Bestrafung gilt nur für Ausländerinnen. Für die gleiche Tat hätte eine dänische Bürgerin nur die Haftstrafe, nicht aber die Verbannung aus Dänemark erhalten.

Einstimmig wiesen die sieben Richterinnen jedoch die Klage der Frau ab. Sie hielten es für verhältnismässig, dass die Frau zusätzlich zu einer 16-jährigen Haftstrafe nach Pakistan abgeschoben wird. Sie rechtfertigten ihre Entscheidung mit der "gründlichen Beurteilung der individuellen Situation" dieser Frau, mit ihren schwerwiegenden Taten und mit der Tatsache, dass die Frau mit Pakistan und der pakistanischen Kultur verbunden geblieben sei.

(mc)