Heckler und Koch: Fristlose Entlassung war nicht rechtmäßig

Heckler und Koch: Fristlose Entlassung war nicht rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Freiburg Außenstelle Villingen hat geurteilt: Am gestrigen Mittwochnachmittag wurde der Klage zweier Mitarbeiter_innen des Waffenkonzerns Heckler und Koch mit Sitz in Oberndorf am Neckar stattgegeben. Der Vertriebsbereichsleiter und die Sachbearbeiterin waren zuvor fristlos entlassen worden. Warum? Sie seien verantwortlich für Waffenlieferungen in nichtgenehmigte Gebiete - sogenannte „Unruheprovinzen“ Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco – in Mexiko, so der Vorwurf der Geschäftsleitung; diese will nichts von dem Deal gewusst haben. Die beiden sollten zu Sündenböcken gemacht werden – was nicht gelang. Die fristlose Kündigung war nicht rechtmäßig, so das Urteil von gestern. Gute Nachrichten für den Rüstungsexportkritiker Jürgen Grässlin von der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen und Autor von »Schwarzbuch Waffenhandel. Wie Deutschland am Krieg verdient“...