Das Verwaltungsgericht hat der "Klage des Trägers der Freien Waldorfschule Emmendingen auf Erteilung einer Ersatzschulgenehmigung zur integrativen Beschulung von geistig behinderten Schülerinnen und Schülern in den Klassen 1 bis 12 seiner Schule stattgegeben", gab das Gericht heute bekannt.
In Punkt12 sprachen wir mit Michael Löser über das Urteil
http://vgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1240783/index.html?ROOT=1192792
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