Internationaler Strafgerichtshof zu Yugoslawien

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Malte M. vom Arbeitskreis Kritischer Jurist/inn/en (AKJ) zur abendlichen Veranstaltung mit Klaus Hoffmann , der als Ankläger beim ICTY war. Die Spezifika dieses UN-Tribunals.Die Nichtanklage der westlichen Kriegsparteien und ihrer "Kollateralschäden". Die Differenz (und Gemeinsamkeit) zum Internationalen SAtrdfgerichtshof, ist Gegenstand des Gesprächs
Termin: 20 Uhr ct, HS 1199