Jahrestag des letzten Justizmordes in der Wehrmacht

Jahrestag des letzten Justizmordes in der Wehrmacht

Heute jährt sich der letzte Justizmord in der Wehrmacht. Am 7. Mai 1945 kommentierte der 21-jährige Maschinengefreite Johann Süß den Befehl zum Anheizen eines Kriegsschiffes mit einer abfälligen Bemerkung, führte den Befehl aber aus. Am 9. Mai, einen Tag nach Kriegsende, verweigerte er gegenüber einem Obermaat die Ehrenbezeigung und verliess den Raum in vollkommen unmilitärischer Haltung. Die Türe soll er „wuchtig" zugeschlagen haben. Wegen „Untergrabung der Manneszucht" wurde Johann Süß am 10. Mai 1945 zum Tode verurteilt.

In einem Gnadengesuch schrieb Süß, er sei der letzte von 5 Brüdern, zwei seien Gefallen, zwei würden vermisst. Seine Frau sei schwanger. Alle Angaben stimmten. Doch Vizeadmiral Bernhard Rogge lehnte das Gnadengesuch ab. Die üblichen drei Tage Frist zur Vollstreckung wartete man nicht ab. Am 11. Mai 1945 um 6:55 wurde Johann Süß zum Richtplatz geführt. Er wollte keine Augenbinde, sondern seinen Kameraden in die Augen sehen. Sie erschießen ihn zwei Minuten später. Den Leichnam verscharrte man auf dem Schießstand in Flensburg Mürwik. Die Angehörigen wurden nicht informiert.

Dass er seit der Teilkapitulation der Marine am 5. Mai jedes Todesurteil den Briten hätte zur Bestätigung vorlegen müssen, wusste Bernhard Rogge angeblich nicht. Dass er sich mit der Hinrichtung nach Kriegsende beeilen musste, wusste er aber offenbar schon. Rogge diente später als Konteradmiral in der Bundesmarine, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und die Richter wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.