Klagen gegen „Racial Profiling“ in Deutschland

Klagen gegen „Racial Profiling“ in Deutschland

Klagen gegen „Racial Profiling“ in Deutschland Zwei Männer haben vor den Verwaltungsgerichten Köln und Stuttgart Klagen gegen Kontrollen wegen der Hautfarbe eingereicht. Die Betroffenen werfen den Beamten der Bundespolizei vor, sie hätten sie nur wegen ihrer dunklen Hautfarbe kontrolliert. Der Anwalt der Kläger sieht die Ursache für das diskriminierende Verhalten im Bundespolizeigesetz und will daher eine Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Dass die Kontrolle nach ethnischen Kriterien gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, ist weitgehend unumstritten. Dies bestätigen sowohl die EU-Agentur für Grundrechte als auch der UN-Menschenrechtsausschuss. In den USA und Großbritannien sind solche Kontrollen explizit verboten. Schon vor rund einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz das sogenannte „Racial Profiling“ für gesetzeswidrig erklärt. Die deutsche Polizeigewerkschaft hatte das Urteil als – Zitat - „schöngeistige Rechtsprechung“ kritisiert. Immer wieder kommt es in Deutschland zu polizeilichen Kontrollen aufgrund der Hautfarbe, zuletzt bei der Suche nach illegalisierten Flüchtlingen aus Lampedusa in Hamburg.