Klimaschutz ist ein Menschenrecht: Fast ein Jahr ist vergangen, seit der europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 09. April 2024 dem Verein "Die Klimaseniorinnen" bei ihrer Klage gegen die Schweiz Recht gegeben hat.
Das Gericht urteilte, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Zudem erkennt das Gericht den Opferstatus der Vereinsmitgliederinnen, derzeit laut eigenen Angaben über 2500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter, an.
Es ist ein historischer Sieg, dessen Signalwirkung in Zukunft großen Einfluss auf weitere Klimaschutz-Klagen haben könnte.
"Ausdauer lohnt sich", sagt die 75-jährige Klimaaktivistin Rosmarie Wydler-Wälti. Die Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen war für einen vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und parentsforfuture organisierten Vortrag zu Besuch in Freiburg.
(AMa)