Gemeinsame Medienmitteilung der KlimaSeniorinnen Schweiz und Greenpeace Schweiz: Sieg für KlimaSeniorinnen: Klimaschutz ist ein Menschenrecht
Der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz, dessen Mitglieder wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte durch ungenügende Klimaziele gegen die Schweiz vorgegangen sind, erringt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen historischen Sieg. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat heute Vormittag im Fall
«Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland» (application no. 53600/20) geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Der Gerichtshof stellte ausserdem fest, dass die Klage des Vereins, der derzeit über 2500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat. Dies ist ein grosser Sieg nicht nur für alle älteren Frauen, sondern für den Zugang zur Justiz in ganz Europa. Hingegen urteilte er die Klage der Einzelklägerinnen als unzulässig. Jetzt muss die Schweiz ihre aktuellen Klimazielsetzungen nachbessern und diese auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen definieren. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention bezüglich Klimawandel nicht nachgekommen ist. Die Schweizer Behörden hatten nicht rechtzeitig und in geeigneter Weise gehandelt, um Massnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels zu treffen. Darüber hinaus hat die Schweiz ihre
eigenen ungenügenden Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht erreicht.
(Strassburg/Zürich, 9. April 2024)
Wir sprachen mit Oda Müller, Vorständin der Klimaseniorinnen Schweiz.