Urteil des EGMR gegen ungarisches Anti-Terror-Gesetz

Urteil des EGMR gegen ungarisches Anti-Terror-Gesetz

In einer Entscheidung vom 12.01.2016 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass Ungarns Anti-Terror-Gesetz gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, also gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. So überträgt das 2011 in Kraft getretene Gesetz der Exekutivgewalt umfassende Möglichkeiten zur Überwachung von Verdächtigen. Ein Interview mit Laura vom akj zu den vom EGMR beanstandeten Regelungen des Gesetzes.