Vergangenen Dienstag verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten, das in Europa bislang einmalig ist. Darin wird festgelegt, dass französische Unternehmen Menschenrechts- und Umweltrisiken identifizieren und Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung treffen müssen. Außerdem haben sie darüber öffentlich Rechenschaft abzulegen. Bei einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden. Wenn aufgrund der Pflichtverletzung tatsächlich Menschenrechtsverletzungen geschehen, kann die Strafzahlung auf bis zu 30 Millionen Euro erhöht werden. Klagen kann jede Person, die ein begründetes Interesse hat.
Das Gesetz bezieht dabei auch die Aktivitäten von Tochtergesellschaften und unabhängigen Zulieferbetrieben in anderen Ländern mit ein, und legt fest, dass die nationalen Unternehmen auch für das Verhalten ihrer Zulieferer Verantwortung tragen.
Die französische Regierung geht damit einen neuen Weg, um Menschenrechte in globalen Wirtschaftsketten zu schützen. Denn bislang setzen die meisten Regierungen nur auf freiwillige Zusagen und Transparenz durch Wirtschaftsakteure. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie eine unternehmerische Verletzung der Sorgfaltspflicht juristisch ausgelegt werden wird.