Ein Lieferkettengesetz würde Unternehmen dazu verpflichten, die Einhaltung von Menschenrechten, entlang ihrer Produktionsketten, regelmäßig zu überprüfen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Lobbyverbände wie der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) oder der Deutschen Industrie (BDI) sehen solche einforderbaren Menschenrechte vor allem als Eingriffe in ihre untenehmerische "Freiheiten". Freiheiten deshalb hier nur in Anführungszeichen, da aus ethischer Sicht eigentlich klar sein sollte, dass diese da enden, wo unteilbare Rechte der Arbeiter*innen beginnen.
Vergangenen Dienstag sollte eigentlich ein Eckpunkte-Papier zu einem verbindlichen Lieferketten gesetz vorgestellt werden. Stattdessen, und unter Verweis auf COVID-19, wurden dann lieber Neuregelungen unternehmerischer "Freiheit" in Form erweiterter Kurzarbeit unterbreitet.
Radio Dreyeckland hat sich mit dem Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz , Sebastian Heeg unterhalten.