Kritik an Seehofers Entwurf zur Verschärfung des Familiennachzugs

Kritik an Seehofers Entwurf zur Verschärfung des Familiennachzugs

Die SPD warnt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor nicht abgestimmten Verschärfungen beim Familiennachzug von Geflüchteten. Die SPD ginge keinen Millimeter über den Koalitionsvertrag hinaus und wolle sich nicht am „Wahlkampfgetöse“ der CSU in Bayern beteiligen, sagte der Vizevorsitzende Ralf Stegner. Ein Gesetzentwurf Seehofers sieht harte Auflagen für den Nachzug von Familienangehörigen mit eingeschränktem Schutzstatus vor. Einen eingeschränkten Schutzstatus haben derzeit zum Beispiel viele SyrerInnen.

Der Entwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Er soll den Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ab August regeln. Diese können derzeit praktisch keine Angehörigen nachholen. nach August wollen Union und SPD maximal 1000 Familienangehörigen pro Monat den Nachzug erlauben. Die Zuwanderung soll jährlich insgesamt eine Spanne von 180.000 bis 220.000 Menschen nicht übersteigen.

Der Gesetzentwurf präzisiert erstmals Kriterien für die Auswahl der bis zu 1000 Angehörigen, die pro Monat nachkommen können. Genannt wird dabei das Wohl von Kindern unter 14 Jahren. Auch die Unzumutbarkeit der Familienzusammenführung in einem Drittstaat, die Dauer der Trennung und die Frage, ob diese bewusst herbeigeführt wurde, sollen eine Rolle spielen. Zudem werden eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben", die Unterbringungs- und Betreuungssituation, Krankheit oder gesundheitliche Einschränkungen genannt. Der Familiennachzug kann auch versagt werden, wenn die Angehörigen in Deutschland Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Das ist auch aktuell schon der Fall. Außerdem dürfen nur Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger unverheirateter Flüchtlinge nachziehen. Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter die Regelung.