Einigung im Streit um Familiennachzug lässt zu Wünschen übrig

Einigung im Streit um Familiennachzug lässt zu Wünschen übrig

Im Streit über den Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz haben Union und SPD einen Kompromiss geschlossen. Nach Angaben der SPD-Fraktionsvizechefin der SPD Eva Högl und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (ebenfalls SPD) sollen ab August wie geplant 1.000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit eingeschränktem Schutzstatus nachziehen dürfen. Das betrifft Menschen, von denen man annimmt, dass sie nicht lange in Deutschland bleiben werden, denen aber akute Gefahr in ihren Herkunftsländern droht. Vor allem SyrerInnen sind damit gemeint.

Der Anfang April veröffentlichte Gesetzesentwurf zum Familiennachzug von Horst Seehofer war von der SPD heftig kritisiert worden. Die SPD hatte eigentlich einen generellen Nachzug erlauben wollen, die Union für subsidiär geschützte Personen eigentlich überhaupt keinen. Zudem wollten die Sozialdemokraten, dass ein nicht ausgeschöpftes Kontingent eines Monats auf den nächsten übertragbar ist, was die Union strikt ablehnte. Das soll nun zumindest in den ersten 5 Monaten möglich sein. Streit gab es auch in der Frage, welche Behörde die Auswahl der Nachziehenden treffen soll. Nun soll die Prüfung der Nachzugsberechtigten von den deutschen Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden geprüft werden. Anhand dieser Informationen sollen die 1.000 Menschen dann vom Bundesverwaltungsamt bestimmt werden – und nicht etwa wie ursprünglich gefordert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Pro Asyl kritisiert dieses, da die parallele Prüfung durch Ausländerbehörden im Inland und Botschaften im Ausland, vor allem in den ersten Monaten dazu führe, dass die geplante Zahl von 1.000 Personen weit unterschritten werde – zumal mit dem Bundesverwaltungsamt eine dritte Behörde hinzukomme. Es bestehe die Gefahr eines "Zuständigkeitswirrwarrs" sowie "von Willkür und Zufall".