Am Dienstagabend haben sich VertreterInnen von EU-Kommission, Europaparlament und der Mitgliedsländer auf eine neue EU-Datenschutz-Grundordnung geeinigt. Nach rund vierjähriger Diskussion sollen die neuen Regelungen ab 2018 in Kraft treten. So soll zum Beispiel das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ in der Grundordnung verankert werden, dass es InternetnutzerInnen erlaubt, bestimmte Informationen leichter löschen zu lassen. Außerdem sollen Anbieter wie Google aktiv die Zustimmung der BenutzerInnen zur Verwendung ihrer Daten einholen müssen und ihre Produkte, also beispielsweise die Suchmaschine, datenschutzfreundlich voreinstellen. Grundsätzlich sieht die Regelung auch vor, die Datenschutzstandards in Europa zu vereinheitlichen und in jedem Mitgliedsland eine Beschwerde vorbringen zu können. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können künftig Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes zur Folge haben, was auch für nicht-europäische Unternehmen gilt. Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament müssen der neuen Grundordnung noch zustimmen.