S21-Gegner in Erzwingungshaft und Hungerstreik

S21-Gegner in Erzwingungshaft und Hungerstreik

Trotz vom Verwaltungsgericht Stuttgart anerkannter Rechtswidrigkeit wurde am Samstag, 30. Mai 2015, der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet. Bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, ist er in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Ernest Petek hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattfanden.

Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des VG Stuttgart handelt es sich um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunächst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskräftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom Polizeipräsidium Stuttgart anerkannt.

 

Werner Ott von der Blockadegruppe und SeniorInnen gegen S21 zum Fall Ernest Petek