Schädigt Bürgermeisteramt Stiftungszwecke der Freiburger Stiftungsverwaltung fahrlässig ?

Schädigt Bürgermeisteramt Stiftungszwecke der Freiburger Stiftungsverwaltung fahrlässig ?

Die Freiburger Stiftungsverwaltung ist neben der Stadt und der Kirche einer der grösseren Grundeigentümer in Freiburg. Mit den Erbpachterlösen aus seinen Grundeigentum werden Aufgaben vor allem der Sozial- und Altenpflege finanziert. Das Budget soll ca. die Grösse des Haushaltes einer Stadt wie Emmendingen erreichen. Immer wenn es in jüngster Zeit, um Überlegungen für ein neues SC – Stadion oder des EHC geht, werden Grundstücke dieser Stiftungsverwaltung als Standorte genannt. Auch das aktuelle Stadion des EHC steht zumindest teilweise auf einem Grundstück der Stiftungsverwaltung. Umso verwunderlicher, dass das Bürgermeisteramt – in Verantwortung des Dezernats des EBM- bei dem Grundsatzbeschluss am 19.2. 13 die Gemeinderäte damit köderte, dass der Erlös aus dem Grundstück in Höhe von 5- 10 Mio € als Wohnbaugrundstück ja als potentielle Gegenfinanzierung für den Neubau eines Eis-Stadions an einem anderen Ort angeführt werden könne. Offenkundig plant das Bürgermeisteramt der Stiftungsverwaltung die Erlöse aus dem Grundstückverkauf vor zu enthalten. Dies wäre allerdings kaum mit dem Stiftungsrecht zu vereinbaren. Die aktuelle Redaktion hat deshalb die Gemeinderäte im Stiftungsrat gebeten ,Ihre Meinung der angedachten mutmasslichen „Zweckentfremdung“ von Stiftungsvermögen dar zu legen. Antworten lagen bis zur Sendung am Dienstag noch nicht vor.

zum Komplex Eishalle