Schlechter Witz:Der Landesbeauftragte für den Datenschutz rät zur Vorsicht beim Versand von E-Mails

Schlechter Witz:Der Landesbeauftragte für den Datenschutz rät zur Vorsicht beim Versand von E-Mails

Angesichts von PRISM des US- und Tempora des Britischen Geheimdienste, sowie der funktechnischen Aufklärung des BND hätte mensch gedacht, vom Baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten den ein oder anderen Tipp insbesondere zur Verschlüsselung von emails zu erhalten.
Stattdessen meint diese Behörde allen Ernstes, in einer PM, die User auf die Unsitte hinweisen zu müssen, die Liste alle Empfänger nicht offenzulegen: „Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, weist darauf hin, dass derartige Vorkommnisse - die meist aus technischer Unkenntnis geschehen - keineswegs ein Kavaliersdelikt sind. Es handelt sich, soweit nicht alle Betroffenen in die Preisgabe ihrer E-Mail-Adresse eingewilligt haben, datenschutzrechtlich um eine unbefugte Datenübermittlung. Denn E-Mail-Adressen enthalten in der Regel Vor-, zumindest aber Nachnamen, und sind daher personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts.“ Der Mensch hat vielleicht Sorgen, nämlich Bussgeldverfahren einzuleiten.