Sender Hohe Möhr: RDL zwangsweise verstummt - Vorerst!

Sender Hohe Möhr: RDL zwangsweise verstummt - Vorerst!

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Keine (all rights reserved)

Gegen den am 1.12.2007 zugestellten Bescheid legte RDL
am 18.12.07 Widerspruch ein, der aber von gesetzeswegen keine aufschiebende Wirkung
hat.

Für diesen offenkundigen Verlust an praktizierter Meinung- und
Kulturvielfalt der am Hochrhein und Rheinknie lebenden Menschen trägt
der ins Amt geputschte Behördenchef der LfK, Thomas Langheinrich,
unmittelbar die Verantwortung.

Die Feindseeligkeit des rechten Flügelmanns von Öttingers Gnaden
gegen jede Form kritischen publizistischen Geist, den die freien Radios
in der Rundfunklandschaft garantieren, ist mittlerweile Legende. Sein
Privatkrieg gegen freie Radios findet die Unterstützung der Gremien der
Behörde - Vorstand und Medienrat
- und die Duldung eines mal wieder
pennenden Landtages.

Da wollten auch die tonangebenden Macher bei
Radio KanalRatte (RKR) nicht abseits stehen: ihr Kurswechsel zu einer
unkritischen Hofberichterstattung
für den Schopfheimer
Ortsbürgermeister wollten sie nach vierjähriger finanzieller Aufpäppelung durch die LfK endlich belohnt sehen: durch Klau der Sendezeit von
Radio Dreyeckland. 

Zum 1.1.2008 gelingt Ihnen dieses
Büttel-Verhalten.
Trotz Fehlen eines rechtsgültigen Zuweisungsantrages.

Wie lange wird die Zukunft zeigen.
Radio Dreyeckland
jedenfalls hat gegen die Verweigerung der täglichen Sendezeit zwischen 3 und 15
Uhr Widerspruch eingelegt.

Wir kommen wieder!

 Das (vorläufig) rechtsgültige Sendeverbot für Radio Dreyeckland ist ein neuer   Höhepunkt im jahrelangen intensiven Kampfes des rechten CDU-Flügels gegen die Idee und Praxis eines freien Gesellschaftsfunks nicht nur am Hochrhein.

1991-1996:

Der auf Inititiative von Radio Dreyeckland von der damalig Grossen Koalition ins b.-w. Mediengesetz gehievte Passus zu nicht-kommerziellen Veranstaltern ermöglicht zwar der Medienbehörde LFK freie Radios  zu zulassen.

 Mit dem damaligen Behördenchef Volz agiert aber ein  alter RDL- Hasser - er verantwortete 1985 die gleichermassen brutalen wie erfolglosen Polizeieinsätze gegen den Radiofrühling in Freiburg - um das Gesetz zu sabotieren. 
Zunächst werden die Frequenzen maximal auf die Kommerzfunker verteilt. Um Seefunk Radio die Ausstrahlung von - in der Schweiz gesetzlich verbotenen - Alkohol und Tabakwerbung zu ermöglichen, wird der auf Schweizer Staatsgebiet liegende, international koordinierte Sendeturm für die 103,1 Mhz - St.Chrischona- preisgegeben, um einen morschen und versorgungstechnisch völlig ungeeignten Turm auf dem Rührberg zu errichten.

Die für freie Radios vorgesehene Frequenz 104,3 Mhz Lörrach/Weil muss  so für die Kommerzfunker vom Seefunk eingesetzt werden, um überhaupt im LK Lörrach bei der Bevölkerung Reichweite zu erzielen.

Für freie Radios bleibt so nur die Frequenz Hohe Möhr 104,5 MHz: Hier bewerben sich RDL und RKR. Vor allem wegen der kurzen Ausschreibungfrist kommt es statt zu einem gemeinsamen Lizenzantrag nur zu einer gemeinsamen Frequenzaufteilung: 0-15 Uhr RDL 15 bis 0 Uhr RKR. Um den Aufbau von RKR namentlich in Schopfheim nicht zu behindern, verzichtet Radio Dreyeckland auf  Mitgliederwerbung im LK Lörrach.

Das schiedliche Splittingresultat bringt den schäumenden Behördenchef  Volz um die gesetzliche Handhabe RDL am Hochrhein zu verhindern. Er verlegt sich jetzt aus Austrocknen.

In die FÖRL wird eine Lex Anti-RDL aufgenommen. Während sämtliche Kommerzfunker alle Sender und Leitungskosten bezahlt bekommen, wird die Förderung von Tonleitungen nichtkommerziellen Radios von ausserhalb eines Sendegebietes verboten. Zugleich wird RDL die Programmförderung wie in Freiburg auch für den LK Lörrach verweigert. 

1997 -2003:

Der selbstherrliche Flügelmann Volz wird trotz Patronage durch den persönlichen Referenten - ein damals unbekannter, gewisser Herr Langhheinrich - des Ministers im Staatsministerium 1997 zwangspensioniert.
Im Wege eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtet sich dann die LfK für die Produktion eines Morgenradios die Programmförderung an RDL auszuzahlen, auch rückwirkend für 1995/6.

Die Verweigerung der Leitungskosten kann RDL aber gerichtlich - u.a.aus Mangel an Kohle - nicht verhindern. Bis 2001 schwebt so eine 30.000 € Forderung der Telekom über RDL. 
Das spätere Landes CDU-Motto "Wir können alles" heisst bis 2001 auf RDL angewandt: Schneckenpost bei der RDL-Ausstrahlung am Hochrhein. Die Bänder werden verschickt, um eine Woche später ausgestrahlt zu werden!!!! 

Erst in 2001 sind RDL und RKR in der Lage die gesunkenen Internetkosten zur Etablierung eines VPN zur zeitgleichen Programmausstrahlung zu nutzen.

Das von RDL für den LK Lörrach produzierte Morgenradio kann folglich bis 2001 auch nur dort empfangen werden. Erstellt wird es von Menschen, die zugleich auch bei RKR engagiert sind. Die Zusammenarbeit zwischen MoRas in Freiburg und Schopfheim erfolgt problemlos: über Telefon bis 2001!

2003- 2007 

Die Neuzulassung ab 2004 wird von der LfK dazu genutzt, den alten Plan, RDL vom Hochrhein zu vertreiben, zu realisieren. Zwar kommt der Lizenzantrag von RKR verspätet und nicht auf die ganze Sendezeit. Gleichwohl wird RKR aufgefordert mehr Sendezeit  - bis 3 Uhr - zu verlangen. Die LfK-Gremien werden von der Verwaltung mit der Lüge in die Irre geführt, RDL hätte gegen Bezahlung der Tonleitung auf die Produktion eines Morgenradios verzichtet.

Im Zulassungsbescheid wird dann RDL die Produktion eines Morgenradio verboten!
RKR wird zugleich unter eine Bewährungsaufsicht gestellt.
Statt gesetzlich vorgeschriebenen acht Jahren wird die Zulassung auf vier Jahre  beschränkt.Angeblich erbringe das Verbreitungsgebiet der Hohen Möhr nicht genügend Mitglieder und Aktive - damals hatte RKR deren 40 - heute gerade noch 24 also 40 % weniger!- um länger zuzulassen.

RKR müsse stabiler werden
. Deshalb bekommt RKR in 2004 bis 2006 die Hälfte der Mittel, die am verbotenen Morgenradio von RDL eingespart werden zusätzlich. (Der Rest wird an den  Kommerzfunk ausgeschüttet).

RKR erweist sich gegenüber dieser Sonderbehandlung im Verhältnis zu allen freien Radios empfänglich.

Trotz dringender Bitten von RDL wird gegen die rechtswidrige Zulassungsverkürzung kein Widerspruch eingelegt. RDL wird 2004 und 2007 vor der Behörde von RKR Vertretern mit seinem Morgenradio als angeblich "unzuverlässig" denunziert. Die RKR Vorstände, die mit RDL zusammengearbeitet haben, werden geschasst. RDL Mora Leute aus RKR bekommen ab 2004  bei RKR kaum Boden unter die Füsse. Das zusätzliche Geld wird genutzt, um teure Studioräume in der Stadtmitte von Schopfheim anzumieten, statt kostenlose im - wohl schmuddligeren - Cafe Irlicht zu behalten. Zur Studioeröffnung erscheint auch der CDU-Bürgermeister über den - im Unterschied zum früheren RDL-Mora - nur noch Hofberichte von Festen im RKR-Programm publiziert werden.

Als das  VG Stuttgart im März 2006 dass Verbot des RDL Morgenradio aufhebt, entschliesst sich RDL nach Lörrach (knapp 50.000 Einwohnerinnen) zu gehen, um dort sein neues Studio aufzubauen. Um der Mehrheit der gesellschaftlich Aktiven im LK Lörrach endlich Gehör zu verschaffen, aber auch um RKR in Schopfheim (knapp 20.000) keine Konkurrenz zu machen.

In 2006 gelingt der LfK die Vereitelung des RDL-Studioaufbaus in Lörrach in dem 40 % der Mittel  RDL vorenthalten werden. RKR erhält nach wie vor einen Infrastrukturausgleich.

Mai 2007 - die LfK-Verwaltung informiert RKR darüber, dass sie die Lizenz neu ausschreibt und RKR gefälligst einen 24 Stunden Antrag stellen soll.
RKR legt los . RDL wird weder von der LfK noch von RKR informiert. 

Zugleich wird der Projektantrag von RKR über eine einstündige Sendung in der Woche  zu den touristischen Sehenswürdigkeiten - LuginsLand - genehmigt, während der RDL-Antrag auf ein werktägliche  O-Ton-Magazin von gesellschaftlichen Akteuren abgelehnt wird.

Juli -September 2007 

Im Staatsanzeiger und auf der LfK Website wird am 2.7.07 die 104,5 Mhz für acht (!) statt vier Jahre ausgeschrieben. RDL erfährt erst jetzt von der - nur acht (Ferien-)Wochen dauernden-  Ausschreibung: RKR kann seinen - wegen vorzeitiger Information- LizenzANTRAG NACH EINER WOCHE VORLEGEN. 
(Wie sich aber nach Zuweisung herausstellt ohne einen rechtsgültigen Zuweisungsantrag in der Auschreibungsfrist bis zum 3.9.07 zu stellen !)

RKR fühlt sich der Unterstützung der LfK so sicher, dass für die Übertragung des Pfannekuchenbackens des Schopfheimer CDU Bürgermeisters  kurzer Hand rechtswidrig dass RDL Programm abgestellt wird.

RDL, dessen Zulassung nur noch vier Jahre geht - gründet vorallem um den Einfluss der Gruppen und Personen im LK Lörrach zu stärken, eine neue Programmgesellschaft, die den Antrag auf 12 Stunden - wie bisher - am 3.9.2007 stellt . Im Programm sind neben neun Stunden Mora und Mittagsmagazin aus Lörrach je 5 Stunden in der Woche explizit für Gruppen des Dreilandes reserviert, zugleich wird vom Gesellschafter aus Freiburg die Zugänglichkeit auf alle Sendeplätze aus Freiburg garantiert.
Selbstverständlich kann die neue Gesellschaft auch ganz auf Freiburger Sendungen verzichten.

 Oktober-Dezember 2007


Obwohl
RKR statt 40 nur noch 24 aktive Mitarbeiter hat, ein Verlust von 40 % in 4 Jahren!;

obwohl
der Verein trotz jahrelanger LfK Förderung nicht zunahm (jetzt sollen es - rechtlich problematisch - öffentlich-rechtliche Körperschaften im Verein und Sponsoring richten! Ein Hoch auf die programmliche Unabhängigkeit!)

obwohl
das RKR Programm schon jetzt - trotz überproportionaler LfK-Förderung - bedenkliche Lücken (u.a.: English AG,Earache Bass nur 14tgl., häufige WH en statt Erstsendungen usw) aufweist,
obwohl RKR ausser Englisch und Italienisch in 12 Jahren keine türkisch oder portugisischsprachige Sendung ins Programm einbeziehen konnte,
obwohl RDL s russisch, persisch, polnisch oder bosnische Sendungen eine feste Zuhörerschaft im Dreiland haben.
obwohl mit Mora und High Noon regional bedeutsame, dem Prinzip kritischer Gegenöffentlichkeit ebenso wie democracy now! verpflichtete Sendungen ersatzlos wegfallen
obwohl  last not least eine Vielzahl von Einzelpersonen (u.a. die OB von Lörrach Frau Dr. Heute-Bluhm) und Gruppen (attac;BUND, IGM u.a.) sich positiv zum Frequenzsplitting der Hohen Möhr äußerten, nicken die Gremien der LfK den Kultur- und Meinungsvielfaltsvernichtungskurs der LfK-Verwaltung ab.

Gegen den am 1.12.2007 zugestellten Bescheid legt RDL Widerspruch ein, der aber von gesetzeswegen keine aufschiebende Wirkung hat. 

Wir habe keine Chance, aber wir nutzen sie!