Sendtermin: Dienstag, 19.02. um 18.30 Uhr und Mittwoch, 20.02. um 10.30 Uhr

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    Dem Ein-Euro-Job wird der Prozess gemacht

Der Rechtsanwalt
Wolfram Treibel zu dem Gerichtsverfahren, dam am Mittwoch, dem 20. Februar vor dem
Bundesarbeitsgericht stattfindet.

Seit den so genannten Hartz-Reformen gibt es sie in großem
Stil, die „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" - besser bekannt
unter der Bezeichnung „Ein-Euro-Jobs".

Laut Definition des Sozialgesetzbuches II sollen sie dem
Arbeitslosen helfen, wieder einen Einstieg ins Arbeitsleben zu finden.

Voraussetzung für die Einrichtung ist jedoch, dass sie nicht
in Konkurrenz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen stehen. Sie müssen
zusätzlich entstehen und müssen zudem im öffentlichen Interesse sein.

Betroffene und auch Gewerkschaften monieren schon seit
längerem, dass hiergegen häufig verstoßen und staatlich gefördertes Lohndumping
betrieben werde. Einige Betroffene sind dagegen vor Gericht gegangen.

So auch Peter Zalewski, der eine Arbeitsgelegenheit bei der
AWO-Karlsruhe hatte. Der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wird
sich am Mittwoch, den 20. Februar, mit dem Fall beschäftigen.

Gegnerinnen und Gegner der Ein-Euro-Job-Praxis versprechen
sich hiervon auch eine Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Radio FREI Erfurt
sprach mit dem Rechtsanwalt Wolfram Treiber über den anstehenden Prozess.