Am gestrigen Donnerstag gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vor dem Bundestag zu, er werde dem CETA-Freihandelsabkommen zustimmen. Er begründete es damit, dass sich Deutschland dem gar nicht widersetzen könnte, wenn die anderen EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Auch wenn das Freihandelsabkommen einen Investor-Staat-Schiedsverfahren enthält, sei es kein Grund für ein Veto.
Insbesondere die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine umstrittene Massnahme in den Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und den USA beziehungsweise Kanada verhandelt werden. Investoren aus dem jeweils anderen Land dürfen demnach gegen jegliche Gesetzesänderungen eines Staates klagen, wenn sie ihre erwarteten Gewinne schmälern könnten. Die Klage wird von einem privaten Schiedsgericht behandelt, der geheim tagt und dessen Urteil nicht angefochten werden kann. KritikerInnen sehen darin praktisch eine Umgehung der Justiz und eine Abschaffung der Demokratie. Denn die Staaten müssten Klagen auf immensen Schadensersatz fürchten, wenn sie höhere Standards durchsetzen wollen, etwa in den Bereichen Arbeitsrecht, Umweltschutz und Verbraucherschutz.
Für seine Haltung zum Freihandelsabkommen erhielt Sigmar Gabriel auch von Abgeordneten seiner Partei Kritik. Der SPD-Parteikonvent hatte per Beschluss eine Zustimmung zum Freihandelsabkommen ausgeschlossen, wenn Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten sind.