Tierschutzorganisation Peta lässt Ferkel klagen

Tierschutzorganisation Peta lässt Ferkel klagen

Heute reicht die Tierschutzorganisation Peta eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Kläger sind dabei die männlichen Schweine, die gegen die betäubungslose Kastration nach der Geburt klagen. Rund 20 Millionen Ferkel werden wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Bekannt ist, dass sie dabei Schmerzen erleiden. Mit der Kastration soll vermieden werden, dass das Fleisch den typischen Ebergeruch entwickelt.

In ihrer Klage beruft sich Peta auf Artikel 5 des Tierschutzgesetztes. Demnach dürfen Wirbeltieren keine Schmerzen ohne Betäubung zugefügt werden. Darüber hinaus gibt es inzwischen schmerzlose Kastrationsmethoden. Bereits 2013 wurde deswegen beschlossen, dass die betäubungslose Kastration beendet werden muss. Die Übergangsfrist von vier Jahren wurde zuletzt auf 2020 verlängert.

Dagegen will Peta jetzt vorgehen. Ob die Ferkel als Kläger anerkannt werden, ist fraglich. Die Rechtsanwältin der Tierschutzorganisation, Cornelia Ziehm, argumentiert, dass sich die „Grundrechtsfähigkeit von Tieren aus den bestehenden Gesetzen ableiten lasse“. Das Verfassungsgericht soll die Tiere als nicht-humane Rechtsperson anerkennen.