UL ist "not amused" über Plakatierbußgelder für Kleinveranstalter

UL ist "not amused" über Plakatierbußgelder für Kleinveranstalter

Auch die Unabhängigen Listen (7 Stadträte) haben jetzt die von der GAF (2) allgemein bekannt gemachten Praxis des Amtes für öffentliche Ordnung mittels mindestens 50 Bussgeldbescheiden Kleinveranstalter dahingehend zu drangsalieren, dass Sie Ihnen "wildes" Plakatieren quasi in Form einer  Halterhaftung mit Strafgeldern in Rechnung stellt (RDL berichtete s.u.), kritisiert. Sie zeigen sich, ob der auslösenden Polizeiverordnung und der vorherigen Tolerierung nicht erfeut, dass ohne "vorangehende Warnung im Hauruckverfahren die Bußgeldbescheide erlassen" wurden, teilweise für bloss ein einziges Plakat.

Rechtsanwalt und Fraktionvorsitzender Michael Moos ist auch nicht erfreút darüber , dass mit standardmässigen 350 € Bussgeld plus Zusatzgebühren der vom Gemeinderat dem Ordnungsamt eingeräumte Rahmen von 5 bis 5.000 € für Kleinstveranstalter vom Ordnungsamt völlig unverhältnismässig ausgenutzt wird. Die UL findet auch: "Ebenso muss geprüft werden, wie die Flächen für legales Bewerben von Veranstaltungen für eine Gebühr von 70 € erweitert werden können. Sie reichen bei weitem nicht aus. Die Vergabe an kommerzielle Unternehmen, welche über Litfaßsäulen etc. verfügen, ist für die Betroffenen aus finanziellen Gründen ausgeschlossen."

Warum dem ausgebildeten Juristen Moos, angesichts einschlägiger Rechtssprechung und der Kette der juristischen Ohrfeigen für die rechtswidrigen Praktiken des Ordnungsamtes jedoch keinerlei Zweifel an der Durchgriffshaftung auf die Veranstalter kommt, bleibt sein (auch politisches) Geheimnis. Weshalb Moos darüberhinaus die Angelegenheit in die mildest mögliche Form eines Offenen Brief kleidet, statt es zu einem Thema im Gemeinderat zu machen, ist ebenfalls schwer nachvollziehbar. (Apropos: sind 70 € Plakatierflächen-Genehmigungsgebühr für den Rechtsanwalt eigentlich "angemessen"? )

(kmm)

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