Im Prozeß gegen den Nazi-Schläger Peter R. wurde heute das Urteil gesprochen. Bis zuletzt blieb offen, ob dem Angeklagten Totschlag nachgewiesen werden kann oder er lediglich wegen Körperverletztung verurteilt wird. Auch die Bedeutung des rechtsradikalen Hintergrunds war Thema des Verfahrens. Hier der aktuelle Bericht unseres Prozeßbeobachters zur Urteilsverkündung.