Verfassungsgericht erklärt Europäischen Rettungsschirm für rechtens

Verfassungsgericht erklärt Europäischen Rettungsschirm für rechtens

 

Das deutsche Verfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm, abgekürzt ESM, für Verfassungskonform erklärt. Zahlreiche Kläger und Klägerinnen hatten einen Verstoß gegen die Haushaltsautonomie des Parlaments. Der Präsident des Verfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle betonte jedoch, die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass sie notfalls innerhalb von 7 Tagen Geld nachschießen kann. Sonst würde Deutschland sein Stimmrecht im ESM-Rat verlieren, wodurch Deutschlands Teilnahme verfassungswidrig würde. Weitere Auflagen hatte des Gericht bereits früher bei einer vorläufigen Eilentscheidung gemacht.