"Weg mit dem §129, 129a, 129b": Freitag, 25. April um 19 Uhr

"Weg mit dem §129, 129a, 129b": Freitag, 25. April um 19 Uhr

Am 28.11.07 wurden die Antimilitaristen
Florian, Axel und Oliver gegen Zahlung einer Kaution und Auflagen von der
Untersuchungshaft "verschont". Zuvor saßen die drei fast vier Monate
lang im Knast in Berlin-Moabit, weil sie angeblich versucht haben sollen, am
31.07.07 Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden.

Am gleichen Tag wurde damals auch Andrej festgenommen und
die Wohnungen und Arbeitsplätze dreier weiterer Personen durchsucht. Der
Vorwurf gegen alle sieben lautete: "Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung gemäß §129a StGB u.a. ('militante gruppe (mg)'). Am
22. August wurde zunächst Andrej aus der Haft entlassen, im Oktober wurde sein
Haftbefehl gänzlich aufgehoben. Die Haftbefehle gegen Axel, Oliver und Florian
bestehen allerdings weiter.

Gleichzeitig zur Haftverschonung, hat der Bundesgerichthof
entschieden, dass es sich bei der "militanten gruppe" nicht um eine
terroristische Vereinigung (§129a) handelt. Grundsätzlich hat der BGH
entschieden, dass nur jene Taten terroristisch seien, die dazu geeignet sind,
"durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine
internationale Organisation erheblich zu schädigen". Jetzt wird gegen die
Beschuldigten weiter nach §129, Bildung einer kriminellen Vereinigung,
ermittelt.

Die Konstruktion, auf denen der Vorwurf "Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" aufbaut sind abenteuerlich und werden
von uns entschieden zurückgewiesen.

Diese Webseite wird von FreundInnen, KollegInnen und
GenossInnen der sieben Beschuldigen getragen. Wir informieren über den Stand
des Verfahrens und die vielfältigen Solidaritätsinitiativen und dokumentieren
die öffentlichen Stellungnahmen und Pressebeiträge zum Verfahren. Die
Haftverschonungen, die Aufhebung des Haftbefehls gegen Andrej und nicht zuletzt
der Wegfall des §129a aus diesem Verfahren sind ein Teilerfolg, das wir unter
anderem einer breiten Solidarität vieler politisch kritisch denkenden Menschen
zu verdanken haben.

Um die endgültige Einstellung der Verfahren zu erkämpfen,
wünschen wir uns weiterhin eine Vielfalt von Solidaritätsinitiativen. Die §§
129/129a/129b aber auch Themen wie Antimilitarismus, Stadtumstrukturierung,
soziale Ausgrenzung und globale Ausbeutung können dabei als Anregung dienen.

Wir fordern die Einstellung der Verfahren und die
Abschaffung der §§129, 129a und 129b.