Bundessozialgericht kippt Freiburger Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger

Bundessozialgericht kippt Freiburger Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger

Am Mittwoch den 13.04. hat das Bundessozialgericht in die Kassel die von der Stadt Freiburg festgelegten "Mietobergrenzen" für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen. Besonders problematisch fanden die RichterInnen, dass nie konkret überprüft wurde, ob es denn in Freiburg tatsächlich genügend Wohnungen zu dem vorgegebenen Preis gibt. Hierzu die Nachricht aus dem Mittagsmagazin von Radio Dreyeckland. Am Ende der Nachricht kommt Roland Rosenow zu Wort, er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der kanzlei Sozialrecht in Freiburg. Die Pressemitteilung gibt es hier: http://www.srif.de/sozialrecht-infos/aktuelles/.html