Am gestrigen Mittwoch Abend durchsuchten Polizei und Justizvertreter die Redaktionsräume der oppositionnellen Zeitung Zaman in Istanbul. An dem Einsatz in und vor der Redaktion nahmen offenbar zahlreiche PolizistInnen und ein Wasserwerfer...
Bemüht um die Aufklärung eines Farbeiattentates gegen eine Gaststätte, in der eine Veranstaltung der rechtslastigen AfD stattfinden sollte, hat die Polizei die Räume des Linken Zentrums durchsucht. Der Rechtsanwalt Jens Janssen hält diesen...
Heute Abend haben Polizist_innen das Linke Zentrum "Adelante" in der Glümerstraße durchsucht. Der Arbeitskreis Antirepression Freiburg berichtet, dass zunächst gegen 18 Uhr ca. zehn Polizeibeamte die Räumlichkeiten stürmten und dann durch...
Radio Dreyeckland verurteilt die Hausdurchsuchungen bei freien Journalisten in Freiburg, Frankfurt und Berlin vom heutigen Morgen aufs Schärfste. Gerade angesichts der Tatsache, dass Journalist_innen heute zunehmend freiberuflich tätig sind...
Gespräch mit Rechtsanwältin Katja Barth zu den Ereignissen von Mittwoch auf Donnerstag Nacht rund um das Freiburger Autonome Zentrum KTS. Nachdem angeblich ein Polizeiauto angegriffen worden sei, riegelten zahlreiche Polizeikräfte die...
Mit zwei am Mittwoch publizierten einstimmigen Beschlüssen vom 10.Dezember 2010 hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht die im Dezember 2003 erfolgte Durchsuchung der Sende- und Redaktionsräume des FSK für verfassungswirig erklärt. Unser Hamburger Schwester-Sender Freies Sendekombinat - FSK - hat eine angeblich nicht authorisierte Stellungnahme des Polizeisprechers zu Vorwürfen von Polizeiübergriffen im Zuge einer Demonstration aufgezeichnet und dann gesendet. Die Hamburger Gerichte hatten über 2 Instanzen - Amtsgericht und Landgericht -. die Durchsuchung wegen der Teilnahme an der Straftat der Verletzung der Vertraulichlichkeit des Wortes des Polizeisprechers gerechtfertigt. Der Kollege W.P .war von den Strafgerichten zudem zu 40 Tagessätzen unter Strafzahlungsvorbehalt bei Wiederholung verurteilt worden. Wegen mangelnder bzw. gänzlicher (Nicht-)Berücksichtigung der Auswirkungen der Rundfunkfreiheit im Rahmen der zwingenden Verhältnismässigkeitsprüfung -bei der Anordnung wie der Durchführung der staatsanwaltlich begleiteten polizeilichen Durchsuchung - wurden diese Praktiken des "Hamburger Landrechts" jetzt vom Verfassungsgericht als verfassungwidrig kassiert. Diese Rückwirkungen der Rundfunkfreiheit seien auch in Fällen zu beachten, in denen wegen der mutmasslichen bzw. faktischen strafbaren Beteiligung das Beschlagnahmeverbot entfalle, so die Verfassungsrichter in deutlich akzentuierter Bekräftigung ihrer bisheriger Rechtssprechung. PM des FSK
Erster kommentar: Beklemmend über die Zustände in Hamburg liest sich allerdings die Schilderung des Zustandekommen dieses "Hamburger Landrechts" in der Version des BVerfG: