Interview mit Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Ba-Wü-Landtag. Im Interview geht es um zivile Ermittler bei den Stuttgart 21 Protesten und allgemein bei Demonstrationen, den Aufbau von Datensätzen zu politischen...
Seit sechs Wochen hält die Polizei /Amt für öffentliche Ordnung die Sambatrommeln beschlagnahmt. Der ursprüngliche Vorwand den Sambatrommlern ihr Versammlungsrecht zu vereiteln, war "versuchte Körperverletzung". Nur wie OSta Maier im RDL...
Die seit dem 10.12.2010 beim deutsch-französischen Gipfel beschlagnahmten Sambatrommeln findet auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Freiburger Gemeinderat "unverhältnismässig"
Mit zwei am Mittwoch publizierten einstimmigen Beschlüssen vom 10.Dezember 2010 hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht die im Dezember 2003 erfolgte Durchsuchung der Sende- und Redaktionsräume des FSK für verfassungswirig erklärt. Unser Hamburger Schwester-Sender Freies Sendekombinat - FSK - hat eine angeblich nicht authorisierte Stellungnahme des Polizeisprechers zu Vorwürfen von Polizeiübergriffen im Zuge einer Demonstration aufgezeichnet und dann gesendet. Die Hamburger Gerichte hatten über 2 Instanzen - Amtsgericht und Landgericht -. die Durchsuchung wegen der Teilnahme an der Straftat der Verletzung der Vertraulichlichkeit des Wortes des Polizeisprechers gerechtfertigt. Der Kollege W.P .war von den Strafgerichten zudem zu 40 Tagessätzen unter Strafzahlungsvorbehalt bei Wiederholung verurteilt worden. Wegen mangelnder bzw. gänzlicher (Nicht-)Berücksichtigung der Auswirkungen der Rundfunkfreiheit im Rahmen der zwingenden Verhältnismässigkeitsprüfung -bei der Anordnung wie der Durchführung der staatsanwaltlich begleiteten polizeilichen Durchsuchung - wurden diese Praktiken des "Hamburger Landrechts" jetzt vom Verfassungsgericht als verfassungwidrig kassiert. Diese Rückwirkungen der Rundfunkfreiheit seien auch in Fällen zu beachten, in denen wegen der mutmasslichen bzw. faktischen strafbaren Beteiligung das Beschlagnahmeverbot entfalle, so die Verfassungsrichter in deutlich akzentuierter Bekräftigung ihrer bisheriger Rechtssprechung. PM des FSK
Erster kommentar: Beklemmend über die Zustände in Hamburg liest sich allerdings die Schilderung des Zustandekommen dieses "Hamburger Landrechts" in der Version des BVerfG:
1. Mai 2008. Am Rande des Spechtpassagenfestes lodern auf der Wilhelmstr. Maifeierfeuer . Ganz zum Schluss lässt die stundenlang beobachtende Polizei die um die Feuer Stehenden abräumen. StRin Monika Stein (GAF) wird nicht nur kontrolliert...
Vincent Heckmann verweist im Interview darauf, dass die Studierendenvertretung (u-asta) bereits eine Woche vor dem Vortrag von Prof. Jesse sich um eine Verschiebung bemüht habe und kritisiert den großen Polizeieinsatz vom 10.11.2010.
Prof. Dr. Heiner Schanz, Vizerektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Prorektor für Lehre verteidigt die Entscheidung den Vortrag von Prof. Jesse auch mithilfe von Polizei durchzusetzen und kritisiert den Aufruf den Vortrag zu...
Dirk Spöri von der Linken äußerte sich in einem Live-Telefon-Interview zu der Protestaktion am 8. November in Freiburg vor dem Audimax. Zusammengelegt mit dem Schwabenstreich richtete sich die Aktion gegen die aktuelle Politik von...
Das Urteil der 4. Kammer des VG Freiburg bricht sicherlich mit einer fatalen Tendenz der Rechtsprechung in 2007 und 2008, die zunehmend dem polizeilichen Vorgehen einen Freibrief ausgestellt hatte.
Frau Monika Stein wurde in der Nacht auf den 2.Mai 2008 verhaftet als sie sich kurz bei einem "illegalen" Maifeuer in der Innenstadt aufhielt. Das kann jedem mal passieren: einfach zur falschen Zeit am falschen Ort sein. Frau Monika Stein...