9. Prozesstag im Stechverfahren: Kein vorliegender DNA-Vergleich

9. Prozesstag im Stechverfahren: Kein vorliegender DNA-Vergleich

Der morgige Prozesstag gegen den Ortenauer Nazi Florian Stech wird keine wesentlich  neuen Erkenntnisse gegenüber dem Vorverfahren erbringen, Da bedingt durch die Weihnachtsferienzeit die Erstellung einer DNA-Analyse des Nebenklägers Alexander K, sich verzögert und somit kein Abgleich mit den am Spoiler von Stech gefundenen Haaren möglich ist, wird es zur erschöpfenden Verlesung des Stechschen Vorstrafenregisters kommen. U.a. Verurteilungen wegen Gewaltdelikte und Volksverhetzung (Liedrefrain "Hau den Jud vom Fahrrad").