Ausgangsbeschränkungen in Tschechien rechtswidrig

Ausgangsbeschränkungen in Tschechien rechtswidrig

In Tschechien hat ein Gericht die von der Regierung erlassenen Ausgangsbeschränkungen für rechtswidrig erklärt. Auch die Schließung des Einzelhandels beanstandeten die Richter*innen. Die Maßnahmen hätten im Parlament als Notstandsgesetz verabschiedet werden müssen, nicht als außerordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums, so das Urteil. Geklagt hatte ein Prager Rechtsanwalt.

Das Gericht hatte der Regierung zudem eine Frist bis kommenden Montag gesetzt, um die Maßnahmen als Notstandsgesetz durchs Parlament zu bringen. Am gestrigen Donnerstag kündigte die Regierung dann allerdings an, die Ausgangs- und Einkaufsbeschränkungen aufzuheben.

Ab heute dürfen sich demnach wieder bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen, am Montag werden zudem die Universitäten wieder öffnen. Auch für Berufspendler ins benachbarte Deutschland und Österreich soll es Erleichterungen geben. Diese dürfen nun täglich die Grenze überqueren, wenn sie einen aktuellen Corona-Test vorlegen können.