Erneut derbe Ohrfeige für den grossen Menschenversteher Kretschmann: VGH kassiert Beherbungsverbot von grünschwarz im Eilverfahren als in jeder Hinsicht unverhältnismässig

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VGH kassiert Beherbungsverbot von grünschwarz im Eilverfahren als in jeder Hinsicht unverhältnismässig

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen »Treiber« des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.

Allerdings steht kaum zu erwarten, daß die in Grundrechtsfragen immer selbstherrlicher agierende  grünschwarze Landesregierung des großen Zampano Kretschmann zu nachhaltigen Kurskorrekturen fähig scheint. (kmm)

s.a. https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/S...