Mit einem klaren JA trozt emotionaler Debatte gestern hat die Belgische Abgeordnetenkammer die Gesetzänderung verabschiedet, der jegliche Altersbeschränkungen für die Praxis der Sterbehilfe entfernt. Damit wird Belgien das erste Land wo Kinder in unerträglichen Leiden mit unheilbaren Krankheiten das Ende des Lebens verlangen können. Der Gesetzesvorschlag wurde bereits im Senat zugestimmt und erhielt gestern 86 Ja-Stimmen der Sozialistischen, Grünen und Liberalen gegen 44 Gegenstimmen der christlichen Demokraten und 12 Enthaltungen. In Belgien gilt das Euthanasien-Gesetz seit 2002 für Erwachsene. Anders als bei Erwachsenen, soll Sterbehilfe bei Minderjährigen nur erlaubt werden, wenn sie sich im Endstadium einer tödlichen Krankheit befinden. Erforderlich ist die Zustimmung durch den behandelnden und einen weiteren Arzt sowie durch einen Jugendpsychologen oder -psychiater. „Das Gesetz definiert sehr klar und präzise Regeln, um Missbrauch zu verhindern“, so die flämische liberale Europaabgeordnete Carina Van Cauter. Aktive Sterbehilfe ist derzeit in der EU nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg straffrei. In Deutschland ist sie verboten.