Nach Angaben des Spiegel-Online hat die Bundesregierung vor, Artikel 35 des Grundgesetzes zum Katastrophennotstand so zu ändern, um Anti-Terroreinsätze der Bundeswehr im Inneren bei entführten Flugzeugen zuzulassen. So dürfte die Verteidigungsministerin allein entscheiden, Militärflugzeuge einzusetzen, um das entführte Passagierflugzeug gegebenenfalls auch mit Warnschüssen zur Landung zu zwingen. Ziel sei es, in Minutenschnelle Anschläge zu vermeiden. Flugzeuge, in denen ausschliesslich Terroristen sitzen, könnte die Bundeswehr sogar als äusserstes Mittel abschiessen. Laut dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium habe das Bundesverfassungsgericht selbst diese Lösung nahegelegt.