Das höchste deutsche Gericht bestätigte am Dienstag den 17. Dezember teilweise, vorrausgegangene Entscheidungen zu Gunsten von RWE und damit für die Erweiterung des Tagebaus im Ruhrgebiet.
Ursprünglich war für die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II ein Flächenbedarf von 68 km2 vorgesehen. Nach zahlreichen Protesten hatte sich der Flächenbedarf auf 48 km2 reduziert. Ein weiterer Grund für die Reduzierung wird auch im massiven Ausbau von Wind- und Sonnenenergie gesehen. Durch diesen Boom der erneuerbaren Energien gibt es weniger Bedarf für Kohlestrom.
Die Details der Gerichtsentscheidung haben wir mit Dr. Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Landesverband NRW erörtert.