Bundesverfassungsgericht aktzeptiert Erweiterung von Braunkohletagebau

Bundesverfassungsgericht aktzeptiert Erweiterung von Braunkohletagebau

Das höchste deutsche Gericht bestätigte heute teilweise, die zweitinstanzlichen Entscheidungen zu Gunsten von RWE und damit für die Erweiterung des Tagebaus im Ruhrgebiet. Ursprünglich war für die Erweiterung des Tagebaus  Garzweiler II ein Flächenbedarf von 68 km2 vorgesehen. Nach zahlreichen Protesten hat sich der Flächenbedarf auf 48 km2 reduziert. Ein weiterer Grund für die Reduzierung wird auch im massiven Ausbau von Wind- und Sonnenenergie gesehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte die Konzerninteressen des privaten Stromerzeuger RWE über das Grundrechts auf Freizügigkeit und damit das „Recht zu bleiben“.  So finde die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen. Inwiefern ein Umwelt verschmutzender Kohletagebau in privater Hand dem Gemeinwohl dient ließen die Richter offen - schließlich kann Strom durchaus auch anders produziert werden. Die Entscheidung des höchsten Deutschen Gerichts hat auch Auswirkungen auf anstehende Tagebau- sowie möglich Schiefergasprojekte in Deutschland weil die Richter eine größere Einbeziehung privater Interessen in der Gesamtabwägung des Projekts anmahnten.