Der ehemalige Stadtrat Sebastian Müller wollte dem Anmelder von Demos gegen Corona-Maßnahmen und ehemaligen Kandidaten der Partei Die Basis, Malte Wendt eine Reihe von Behauptungen verbieten lassen, die er über ihn aufgestellt hatte. Das Gericht befand, dass sich Müller nicht alle, aber die Mehrzahl der Behauptungen wegen der Meinungsfreiheit gefallen lassen müsse. Darüber ob das bei jemandem wie Müller, der nicht als Person des öffentlichen Lebens angesehen werden kann, in jedem haarsträubenden Fall so vertretbar ist, kann man durchaus auch anderer Meinung sein. Doch auch wenn sich Müller insgesamt ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, sieht er bei Wendt allenfalls einen Pyrrhussieg, denn das Verfahren widerlegt wie vieles mehr die Lieblingsbehauptung der Querdenker*innen, das sie in einer Corona-Diktatur leben. Da reicht ein Blick nach Russland.