Deutschland für Drohneneinsätze im Jemen mitverantwortlich

Deutschland für Drohneneinsätze im Jemen mitverantwortlich

Drei Kläger aus dem Jemen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Teilerfolg gegen die Bundesregierung errungen. Nach Auffassung des OVG hat die Bundesrepublik Deutschland eine Schutzpflicht in Bezug auf das Recht auf Leben auch im Ausland, sofern ein genügender Zusammenhang mit Deutschland besteht. Konkret geht es um die Nutzung der Airbase Ramstein für tödliche Drohneneinsätze im Jemen. Es gäbe tatsächliche Hinweise darauf, dass "die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden". Die Bundesrepublik müsse bei den USA darauf hinwirken, dass diese das Völkerrecht bei ihren Einsätzen einhalte. Die Forderung nach einem Verbot bewaffneter Drohneneinsätze von Ramstein aus, wies das Gericht jedoch zurück. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließ das Gericht auch eine Revision zu. Gleichzeitig wurde die Klage eines Somaliers abgewiesen, der angegeben hatte, sein Vater sei bei einem Drohneneinsatz ums Leben gekommen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Vater tatsächlich bei einem Drohnenangriff ums Leben kam.