Das Oberlandesgericht ließ einem 17-jährigen Flüchtling aus Gambia keine Chance, als seine Anwältin Susanne Besendahl eklatante Widersprüche in dem Gutachten des Gutachters Uhl entdeckte, wollte das Gericht keine weitere Stellungnahme seiner Anwältin zur Kenntnis nehmen, die nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Jugendliche Flüchtlinge genießen besonderen Schutz, sie werden in Jugendhilfeeinrichtungen oder in einer Pflegefamilie untergebracht und können nicht in das Erstaufnahmeland zurückgeschoben werden. Die Jugendämter misstrauen jedoch mitunter den Altersangaben der Jugendlichen und lassen eine medizinische Altersbestimmung durchführen, ein Verfahren, das wissenschaftlich selbst wenn korrekt durchgeführt sehr umstritten ist. Der fragliche Gutachter hat in Freiburg ca. 150 Untersuchungen durchgeführt, von denen nach Angaben von RA Besendahl zwischen 80 und 90 % für den Flüchtling negativ ausfielen. Susanne Besendahl erklärte den Fall des jungen Gambiers im Gespräch mit Radio Dreyeckland.