Am Dienstag wurde in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei geht es um einen 17-Jährigen Jungen aus Gambia, der medizinisch auf 19 Jahre geschätzt wurde. Oft haben deutsche Behörden Probleme, das Alter junger Flüchtlinge zu bestimmen. Die Geburten wurden oft in den Heimatländern nicht registriert. Wenn Flüchtlinge minderjährig sind gelten sie als besonders schutzbedürftig. Das heißt sie dürfen nicht abgeschoben werden, sie bekommen einen Vormund und werden in einer Pflegefamilie oder Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Die Jugendämter gaben deshalb oft medizinische Untersuchungen in Auftrag. Dabei wurde der Zahnstatus, die sexuellen Reifezeichen und die Knochenentwicklung am Handgelenk und an den Schlüsselbeinen untersucht. Viele Proteste gab es jedoch gegen diese Untersuchungen und auch der deutsche Ärztetag warnt seit Jahren, dass die Untersuchungen viel zu ungenau sind. Mittlerweile führen einige Bundesländer es nicht mehr durch und andere noch teilweise. Nun wird verstärkt auf eine psychosoziale Altersbestimmung Wert gelegt. Der 17-Jährige Junge in Gambia wurde ebenfalls vom Freiburger Jugendamt zu einem Sachverständiger des St. Josefkrankenhaus geschickt. Sein Handgelenk wurde untersucht und dabei wurde festgestellt, dass der Junge mindestens 19 Jahre alt sei. Der junge Mann aber ist sich sicher, dass er 17 Jahre alt ist und entzieht sich weiteren Untersuchungen. Er hat den Verdacht, dass er nur für medizinische Versuchszwecke benutzt wird. Das Oberlandsgericht geht aber davon aus, dass er Volljährig ist. Mit der Verfassungsbeschwerde wird der Verstoß gegen die Grundrechte des jungen Flüchtlings beanstandet. Das röntgenologische Gutachten des Handgelenks zeigen aber gravierende Fehler. Das Ergebnis der Untersuchungen sei nicht verwertbar.