Frankreich: Verfassungsgericht erlaubt Altersschätzung von MigrantInnen mit Röntgenbildern

Verfassungsgericht erlaubt Altersschätzung von MigrantInnen mit Röntgenbildern

Das französische Verfassungsgericht erlaubt die Altersschätzung junger MigrantInnen anhand von Röntgenbildern. Die RichterInnen hatten sich mit der Verfassungsbeschwerde eines jungen Guineers befasst, der es verweigert hatte, dass die Behörden sein Alter anhand von Röntgenbildern der Händen schätzen. Daraufhin hatte ein Gericht beschlossen, dass er entgegen seiner Aussagen nicht minderjährig sei und dementsprechend keinen Anspruch auf Unterstützung habe.

Diese Methode wird bei Menschen angewandt, die ihre Identität und besonders ihr Geburtsdatum nicht anderweitig belegen können und nach eigener Aussage minderjährig sind. Diese Altersschätzung hat im Asyl- und Ausländerrecht rechtliche Folgen für die Betroffenen, wenn es um ihren Aufenthalt geht.

Unbegleitete Minderjährige dürfen nicht abgeschoben werden und müssten eigentlich ihrem Alter entsprechend untergebracht und betreut werden. Für MigrantInnen, die wiederum als volljährig gelten, gelten weniger Schutzbestimmungen und sie können abgeschoben werden, wenn die Behörden sie nicht als schutzbedürftig betrachten.

Neun Organisationen der Zivilgesellschaft hatten den Kläger bei der Verfassungsbeschwerde unterstützt in der Hoffnung, dass diese medizinische Altersschätzung verboten wird. Dazu zählen Gewerkschaften von Anwältinnen und Richtern, die medizinische Hilfsorganisation Ärzte der Welt sowie flüchtlingssolidarische Organisationen.

Sie halten diese Art der Altersschätzung zum Einen für unpräzise mit einer Ungenauigkeit von bis zu drei Jahren. Diese Analyse basiere ausserdem auf Vergleiche mit Referenzbildern aus den 1930er Jahren, die in den USA anhand von weisshäutigen Personen erstellt wurden. Zum Anderen kritisieren die Organisationen, dass es gegen die medizinische Ethik geht, wenn Menschen und gerade Minderjährige ungefragt medizinischen Tests ohne gesundheitlichen Zweck unterworfen werden, zumal die Röntgenstrahlung potenziell gesundheitsschädlich ist.

(mc)