EuGH verhandelt über „Recht auf Vergessenwerden“

EuGH verhandelt über „Recht auf Vergessenwerden“

Der Europäische Gerichtshof verhandelt derzeit über das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“. In dem Verfahren soll geklärt werden, wie Privatpersonen von Suchmaschinen verlangen können, dass Links über sie gelöscht werden. Ein Urteil von 2014, das als Grundlage für dieses Recht dient, muss präzisiert werden.

Die zwei derzeit vor dem EuGH behandelten Fälle betreffen französische Staatsbürger. Diese hatten sich bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL beschwert, weil der Suchmaschinenbetreiber Google sich geweigert hatte, sensible Angaben über sie zu löschen. CNIL wies die Beschwerden zurück, der französische Staatsrat, das oberste Gericht, sucht deshalb nun nach einer Klärung vor dem EuGH.

Zwar hat das „Recht auf Vergessenwerden“ keine direkte Gesetzesform. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung letztes Jahr sind aber mögliche Forderungen gegenüber Suchmaschinen in die Gesetze eingeflossen. Nun muss geklärt werden, ob ein solcher Rechtsanspruch innerhalb der Grenzen der EU oder sogar weltweit gilt. Der Generalanwalt hat sich nun offiziell dafür ausgesprochen, das Recht auf die EU-Staaten zu begrenzen. Unklar ist derzeit auch noch, ob die Regelung in der Datenschutzgrundverordnung wirklich dem ersten Urteil entspricht, also dem Interesse der Betroffenen grundsätzlich Vorrang einräumt.